Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
kommunale Betriebe
kommunale Betriebe,die wirtschaftl. Unternehmen der Gemeinden und Kreise, die im Unterschied zu den nichtwirtschaftl. Unternehmen und Einrichtungen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde erwirtschaften sollen. Nach der Rechtsform unterscheidet man öffentlich-rechtliche k. B. (Regiebetriebe, Eigenbetriebe und rechtlich selbstständige Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit wie Sparkassen) sowie privatrechtliche k. B. mit eigener Rechtspersönlichkeit und beschränkter Haftung der Kommunen (als AG oder GmbH gegr.), bei alleiniger Trägerschaft der Gemeinde auch kommunale Eigengesellschaften genannt. Hinzu kommen die i. d. R. von kommunalen Gebietskörperschaften getragenen Zweckverbände.
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