Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
kommissarische Vernehmung
kommissarische Vernehmung,im Strafprozess die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen außerhalb der Hauptverhandlung durch einen ersuchten oder beauftragten Richter, wenn dem Erscheinen vor Gericht für längere oder ungewisse Zeit Krankheit oder andere Hindernisse entgegenstehen (§§ 223, 224 StPO). Ähnl. Regelungen enthalten in Österreich § 156 StPO, in der Schweiz Art. 164 Ges. über die Bundesstrafrechtspflege. - Eine k. V. kann auch im Zivilprozess stattfinden (§§ 361 ff. ZPO). Rechtshilfe
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