Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
kombinierter Verkehr
kombinierter Verkehr(kombinierter Ladungsverkehr, Abk. KLV), Güterverkehrsart, bei der innerhalb einer Transportkette das Transportgefäß bei Wechsel des Transportmittels (z. B. vom Schiff auf die Bahn, von der Bahn auf Lkw) beibehalten wird. Als Transportgefäße dienen Container, Großpaletten, auswechselbare Sattelauflieger oder ganze Transportfahrzeuge. Varianten des KLV sind der unbegleitete Huckepackverkehr, bei dem Sattelauflieger, Container, Wechselbehälter usw. auf speziellen Schienenfahrzeugen transportiert werden; bei der sog. rollenden Landstraße werden komplette Lkws verladen und von den Fahrern begleitet. Eine Verkürzung der Umschlagzeiten bietet der bimodale Verkehr, bei dem Lkw-Sattelauflieger (Trailer) ohne Hebekräne und Rangiermaschinen direkt auf Eisenbahndrehgestelle geschoben und zu Zügen zusammengestellt werden. In Dtl. befindet sich der erste »Trailerport« in München, der fahrplanmäßige Verkehr von »Trailerzügen« zw. München und Verona wurde im Juni 1995 aufgenommen.
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