Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
klaglos stellen
klaglos stellen, Verhalten des Beklagten, mit dem er einer rechtshängigen Klage den Boden entzieht, indem er den Kläger befriedigt, aufrechnet oder den Klageanspruch auf sonstige Weise zum Erlöschen bringt; führt zur Erledigung der Hauptsache.
klaglos stellen, Verhalten des Beklagten, mit dem er einer rechtshängigen Klage den Boden entzieht, indem er den Kläger befriedigt, aufrechnet oder den Klageanspruch auf sonstige Weise zum Erlöschen bringt; führt zur Erledigung der Hauptsache.