Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
kirchliche Gerichtsbarkeit
kirchliche Gerichtsbarkeit,Rechtsprechung der kath. Kirche gegenüber ihren Mitgl. in geistl. und gemischten Sachen, bes. Ehesachen, auf Grundlage des Kirchenrechts durch eigene Institutionen der Rechtspflege und die auf Kleriker beschränkte kirchl. Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die evang. Kirchen kennen keine k. G. Im Konfliktfall werden gegenüber den Mitgl. Maßnahmen der Kirchenzucht und gegenüber den Amtsträgern Maßnahmen der innerkirchl. Disziplinargewalt wirksam.
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