Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
kanonisches Alter
kanonisches Alter,kath. Kirchenrecht: Bez. für die Altersgrenzen, die für die Rechtsstellung der Katholiken vorgesehen sind. Als volljährig und damit rechts- und handlungsfähig gilt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Fähigkeit zum »Vernunftgebrauch« wird mit sieben Jahren angenommen. Eine gültige Ehe kann von Männern ab 16, von Frauen ab 14 Jahren geschlossen werden.
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