Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
kameralistisches Rechnungswesen
kameralịstisches Rechnungswesen (Kameralistik), Rechnungsstil der öffentl. Verw. sowie der mit ihr verbundenen Institutionen und Unternehmen. Im Ggs. zur kaufmänn. doppelten Buchführung erfasst das k. R. in einem einzigen, in Spalten gegliederten Konto die empfangenen und abgegebenen Leistungen sowie die Zahlungsabwicklung des Leistungsverkehrs. Dadurch soll ein laufender Vergleich zw. Anordnung (Soll) und tatsächl. Stand oder Vollzug (Ist) ermöglicht werden.
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