Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Künstlersozialversicherung
Künstlersozialversicherung,die durch das K.-Ges. (KSVG) vom 27. 7. 1981 geregelte und am 1. 1. 1983 in Kraft getretene Einbeziehung der selbstständigen Künstler und Publizisten in die Rentenversicherung der Angestellten und in die gesetzl. Krankenversicherung. Die Mittel für die Versicherung werden zur einen Hälfte durch Beitragsanteile der Versicherten, zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe und durch einen Zuschuss des Bundes aufgebracht (§ 10 KSVG). Die Künstlersozialabgabe ist eine Umlage, die nach gesetzlich geregelten Prozentsätzen von Verlagen, Theater- und Konzertdirektionen, Galerien, Kunsthandlungen, Werbeagenturen u. a. Unternehmen sowie von Hörfunk- und Fernsehunternehmen erhoben wird (§§ 24-26 KSVG). Die Beiträge und Abgaben werden an die als Inkasso- und Zahlstelle fungierende Künstlersozialkasse (Sitz: Wilhelmshaven) entrichtet.
Künstlersozialversicherung,die durch das K.-Ges. (KSVG) vom 27. 7. 1981 geregelte und am 1. 1. 1983 in Kraft getretene Einbeziehung der selbstständigen Künstler und Publizisten in die Rentenversicherung der Angestellten und in die gesetzl. Krankenversicherung. Die Mittel für die Versicherung werden zur einen Hälfte durch Beitragsanteile der Versicherten, zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe und durch einen Zuschuss des Bundes aufgebracht (§ 10 KSVG). Die Künstlersozialabgabe ist eine Umlage, die nach gesetzlich geregelten Prozentsätzen von Verlagen, Theater- und Konzertdirektionen, Galerien, Kunsthandlungen, Werbeagenturen u. a. Unternehmen sowie von Hörfunk- und Fernsehunternehmen erhoben wird (§§ 24-26 KSVG). Die Beiträge und Abgaben werden an die als Inkasso- und Zahlstelle fungierende Künstlersozialkasse (Sitz: Wilhelmshaven) entrichtet.