Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
König
I König,1) Spiel und Sport: 1) Spielkarte des frz. Blatts mit hohem Wert; entspricht dem Ober des dt. Blatts; 2) Hauptfigur beim Schachspiel; 3) der in der Mitte stehende Kegel mit der Nummer 5 beim Kegeln.
2) Staatsrecht: nach dem Kaiser Träger der höchsten monarch. Würde. Das Königtum als staatsrechtl. Institution gab es zu allen Zeiten, z. B. in den altgrch. Stadtstaaten und im Rom der Frühzeit. Bei den Germanen traten zu den Herrschervorstellungen vom Volkskönigtum (Wahl unter den Mitgliedern einer sich oft durch Abstammung von den Göttern legitimierenden K.-Sippe durch die Volksversammlung) und Heerkönigtum seit dem Fränk. Reich (Königtum der Merowinger und Karolinger) der antik-röm. Amtsgedanke und die christl. Vorstellung vom Gottesgnadentum hinzu, d. h. Gebundensein an die überlieferten Volksgesetze und die Zustimmung der Großen bei eigener Gesetzgebungs-, Besteuerungs-, Gerichts- und Heeresgewalt sowie Kirchenhoheit, oberste Instanz der Friedenswahrung.
Im Unterschied zur dynast. Erbfolge in Frankreich und England blieb das Königtum im Regnum Teutonicum/Hl. Röm. Reich wie in der german. Frühzeit bis 1806 formal ein Wahlkönigtum (Wahlmonarchie), eingeengt durch die Designation und das Geblütsrecht. Seit dem 13. Jh. (zuerst Lothar III. von Supplinburg) setzte sich der Grundsatz der völlig freien Wahl ohne Rücksicht auf erbl. Vorrechte durch, bis das Haus Habsburg von Friedrich III. (1440-93) an tatsächlich - mit Unterbrechung 1742-45 - im erbl. Besitz des K.-Titels blieb, wenn auch in Form der K.-Wahl. Wahlberechtigt waren zunächst alle anwesenden weltl. und geistl. Reichsfürsten, seit dem Interregnum nur die Kurfürsten (1356 in der Goldenen Bulle verankert). Die Wahl fand seit 1152 fast ausnahmslos in Frankfurt am Main statt, die Krönung bis 1531 in Aachen, seitdem auch in Frankfurt. Seit Otto I., d. Gr., (962) führten die K. im (später so genannten) Hl. Röm. Reich (fälschlich Deutscher König) den Titel eines »Röm. Kaisers«, sobald sie in Rom vom Papst gekrönt waren; seit 1508 und 1556 nannten sie sich ohne päpstl. Krönung stets Kaiser (»Erwählter Röm. Kaiser«). Der noch zu Lebzeiten eines Kaisers gewählte Nachfolger hieß seit dem 11. Jh. »Röm. K.«. (deutsche Geschichte, Übersicht. Übersichten und Tabellen finden Sie im Buch). - Von den dt. Landesfürsten nahmen 1701 die Kurfürsten von Brandenburg für das Herzogtum Preußen (außerhalb des Reichs) den K.-Titel an; Napoleon I. erhob 1806 die Kurfürsten von Bayern, Württemberg, Sachsen zu K.; auf dem Wiener Kongress wurde 1815 Hannover als K.-Reich anerkannt.
Literatur:
Höfer, M.: Die Kaiser u. Könige der Deutschen. München u. a. 1994.
II König,
1) Franz, österr. kath. Theologe, * Warth (heute zu Rabenstein an der Pilach, NÖ) 3. 8. 1905; 1952 Bischof-Koadjutor in Sankt Pölten, 1956-85 Erzbischof von Wien, seit 1958 Kardinal; hat durch zahlr. Reisen in osteurop. Länder die nachkonziliar. vatikan. Ostpolitik nachhaltig beeinflusst und fördert bes. die Beziehungen zw. der kath. Kirche und den Ostkirchen und das Gespräch mit den nichtchristl. Religionen.
2) Leo Freiherr von, Maler, * Braunschweig 28. 2. 1871, ✝ Tutzing 19. 4. 1944; malte, vom Spätimpressionismus ausgehend, v. a. Porträts (E. Barlach, E. Nolde, K. Kollwitz u. a.).
3) René, Soziologe, * Magdeburg 5. 7. 1906, ✝ Köln 21. 3. 1992; war 1949-74 Prof. in Köln. Schwerpunkte seiner Arbeit waren Grundfragen der soziolog. Theorie und Methodologie sowie die empir. Sozialforschung; beeinflusste durch seine Werke wesentlich die Soziologie in Dtl.; Verfasser u. a. von »Materialien zur Soziologie der Familie« (1946), »Soziologie heute« (1949), »Soziolog. Orientierungen« (1965), »Handbuch der empir. Sozialforschung« (2 Bde., 1962-69; Hg.), »Soziologie in Dtl. Begründer, Verfechter, Verächter« (1987).
III König, Bad,
Bad König .
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