Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kux
Kụx[aus dem Slaw.] der, Gesellschaftsanteil an einer bergrechtlichen Gewerkschaft. Er lautet auf eine Quote am Gesamtvermögen, nicht (wie die Aktie) auf einen festen Nennbetrag. Die Namen der Inhaber (Gewerken) sind im Gewerkenbuch eingetragen; K. werden durch Zession oder Umschreibung im Gewerkenbuch übertragen. Der auf den K. verteilte Gewinn heißt Ausbeute; bei Kapitalbedarf können die Gewerken zu Zubußen herangezogen werden. Seit dem 18. 9. 1970 werden K. nicht mehr an dt. Börsen gehandelt.
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