Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kuwait
I Kuwait Fläche: 17 818 km2
Einwohner: (1995) 1,547 Mio.
Hauptstadt: Kuwait
Verwaltungsgliederung: 5 Verwaltungsbezirke
Amtssprache: Arabisch
Nationalfeiertag: 25. 2.
Währung: 1 Kuwait-Dinar (KD.) = 1 000 Fils
Zeitzone: MEZ + 2 Std.
(Kowait, Kuweit, amtlich arab. Daulat al-K., dt.Staat K.), Staat (Emirat) am NW-Ende des Pers. Golfs, grenzt im W und N an Irak, im O an den Pers. Golf und im S an Saudi-Arabien.
Staat und Recht: Nach der Verf. von 1962 ist K. ein erbliches islam. Fürstentum (Emirat). Staatsoberhaupt und oberster Inhaber der Exekutivgewalt ist der von der herrschenden Dynastie gewählte Emir. Er ernennt den MinPräs. und auf dessen Vorschlag die übrigen Mitgl. des Kabinetts. Die Legislative liegt bei der Nationalversammlung (50 für vier Jahre gewählte sowie 25 vom Emir ernannte Abg.). Wahlberechtigt sind nur in K. geborene männl. Staatsangehörige über 21 Jahre. Polit. Parteien sind offiziell nicht zugelassen; zur Opposition gehören drei islamisch-fundamentalist. Gruppen (Nat. Islam. Allianz, Islam. Verfassungsbewegung, Islam. Konstitutionelle Sammlung) sowie das sozial-liberale Demokrat. Forum und die Parlamentar. Allianz.
Landesnatur: K. liegt inmitten einer wüstenhaften, von Hügelketten durchzogenen Küstenebene. Vor dem Schatt el-Arab befinden sich die Schwemmlandinseln Warbah und Bubian. Das Klima ist mit Ausnahme der Wintermonate (Temperaturen bis unter 0 ºC; durchschnittlich 100 mm Niederschlag) heiß, regenlos, aber schwül. Trinkwasser wird durch Meerwasserentsalzung gewonnen oder importiert Die während des 2. Golfkrieges (1991) ausgelösten über 700 Brände von Erdöl- und Erdgasförderanlagen verursachten schwere Umweltschäden.
Bevölkerung: Sie lebt größtenteils in der Hptst. K. und anderen, jungen städt. Siedlungen (93 % städt. Bev.). Seit Beginn des Erdölexportes wuchs die Bev. durch den Zustrom ausländ. Arbeitskräfte stetig an. Bis Aug. 1990 waren etwa 60 % der Gesamtbev. Ausländer (75 % der Erwerbstätigen), davon 60 % Ost- und Südasiaten, 38 % Araber (Palästinenser, Jordanier, Ägypter u. a.) und rd. 1 % Europäer. 1991 mussten die Palästinenser als angebl. Sympathisanten Iraks mehrheitlich das Land verlassen. Als Kuwaiti gelten die ausschließlich muslim. Staatsbürger, deren Familien seit 1920 in K. ansässig sein müssen. K. hat eines der höchsten Pro-Kopf-Einkommen aller Staaten; für die Kuwaiti bestehen Steuerfreiheit, kostenlose ärztl. Versorgung sowie Altersversorgung ab dem 55. Lebensjahr. - Das Schulsystem führt bei völliger Lernmittelfreiheit vom Kindergarten bis zur Univ. (1966 eröffnet); etwa 21 % Analphabeten. - Über 90 % bekennen sich zum Islam (etwa 70 % Sunniten), rd. 4 % zum Christentum.
Wirtschaft, Verkehr: Alle Wirtschafts- und infrastrukturellen Einrichtungen wurden während des 2. Golfkrieges stark zerstört. Grundlage der staatlich gelenkten Wirtschaft sind die umfangreichen Erdölvorkommen (Förderung seit 1946), deren Reserven zu den größten der Welt zählen. Die exportorientierte Erdölwirtschaft ist der weitaus wichtigste Wirtschaftszweig. K. verfügt mit 13 Mrd. t über die viertgrößten sicheren Erdölreserven der Erde und steht in der Förderung an 13. Stelle (1996). Bed. Ind.zweige sind die Erdölverarbeitung (drei Raffinerien), Erdgasaufbereitung, petrochem. Ind., Düngemittelproduktion, Meerwasserentsalzung und die Bauindustrie. Die Fischwirtschaft (v. a. Fang von Krustentieren) deckt nicht nur den einheim. Bedarf. Nur 1 % der Staatsfläche wird landwirtschaftlich genutzt (v. a. Gemüsegartenbau; mit Bewässerung). - Einnahmen aus der Erdölwirtschaft ermöglichten Kapitalanlagen im Ausland. - Das durchgehend asphaltierte Straßennetz hat eine Länge von 4 500 km. K. verfügt über fünf moderne Häfen, darunter vier Erdölexporthäfen; internat. Flughafen bei der Hauptstadt.
Geschichte: Im Gebiet von K., das im 7. Jh. Bestandteil des Kalifenreiches wurde und an dessen Küste die Portugiesen im 16. Jh. ein Fort errichteten, ließen sich um 1710 Teile des arab. Stammes der Anaza nieder; 1756 übernahm ein Scheich aus der Familie Al-Sabbah die Macht in K. und begründete die bis heute regierende Dynastie. Ende des 18./Anfang des 19. Jh. von Eroberungszügen der Wahabbiten betroffen, erkannte K. 1829 die Oberhoheit des Osman. Reichs an; 1899 schloss es einen Protektoratsvertrag mit Großbritannien, der erst 1914 wirksam wurde. 1922 wurde mit brit. Unterstützung eine »Neutrale Zone« zw. K. und Nedjd (Teil des späteren Saudi-Arabien) geschaffen (1965 Aufteilung zw. beiden Staaten). Die 1946 einsetzende Erdölförderung begründete den Wohlstand von K., bewirkte aber auch einen starken Zulauf ausländ. Arbeitskräfte. Mit Aufhebung des brit. Schutzvertrages erlangte K. am 19. 6. 1961 seine Unabhängigkeit, wurde im selben Jahr Mitgl. der Arab. Liga und 1963 der UNO. Erst 1963 erkannte Irak die Unabhängigkeit von K. an. 1974/75 wurden die im ausländ. Besitz befindl. Erdölgesellschaften verstaatlicht. Im 1. Golfkrieg (1980-88) unterstützte K. Irak wirtschaftlich und politisch gegen Iran. Nach Auflösung des Parlaments (Juli 1986) sah sich der seit Dez. 1977 regierende Emir Jabir al-Ahmad al-Sabbah mit einer zunehmenden Opposition konfrontiert und kam den Forderungen nach Rückkehr zum Parlamentarismus teilweise nach (Wahlen zu einem Nationalrat als Übergangsparlament im Juni 1990). Der irak. Überfall auf K. (2. 8. 1990, am 28. 8. 1990 Angliederung als 19. Provinz Iraks) führte zum 2. Golfkrieg (Jan./Febr. 1991), in dem alliierte Streitkräfte unter Führung der USA das Land wieder befreiten. Im März 1991 kehrte der am 2. 8. 1990 nach Saudi-Arabien emigrierte Emir in das schwer zerstörte K. zurück (erst am 6. 11. 1991 Löschung der letzten von irak. Truppen in Brand gesetzten Ölquellen). Die Reg. ging mit großer Härte gegen alle der Kollaboration Verdächtigen vor (Verfolgung, Verurteilung und Ausweisung bes. von Palästinensern). Das bis zum 26. 6. 1991 mit Ausnahmezustand regierende Herrscherhaus verzögerte auch danach die Rückkehr zu einem parlamentar. System. Trotz des Wahlsieges der Opposition bei den Parlamentswahlen am 5. 10. 1992 beauftragte der Emir erneut den Kronprinzen Scheich Sad Abd Allah al-Salim al-Sabbah mit der Bildung der neuen Reg. Durch eine im April 1992 vom UNO-Sicherheitsrat gebilligte Grenzkorrektur erhielt K. einen Streifen erdölreichen irak. Landes und einen Teil der irak. Hafenstadt Um Kasr. Nach einem irak. Truppenaufmarsch an der kuwaitisch-irak. Grenze fanden im Dez. 1994 auf kuwait. Seite Manöver statt, an denen die meisten am 2. Golfkrieg beteiligten Staaten teilnahmen. Bei den Parlamentswahlen von 1996 stellten die Islamisten und die Anhänger der Reg. die meisten Abgeordneten.
Literatur:
F. Scholz. Die kleinen Golfstaaten. Reichtum u. Unterentwicklung - ein Widerspruch?, hg. v. Stuttgart 1985.
Bögeholz, H.: Der Krieg um K. Eine Chronologie mit allen UN-Resolutionen. Bielefeld 1991.
Stoeger, C. J.: K. Geburt u. Wiedergeburt eines Wüstenstaates. Mödling u. a. 1992.
II Kuwait
(Kowait, Kuweit), Hptst. von Kuwait, am NW-Ende des Pers. Golfs, am S-Ufer der Bucht von K.; K. City (1995) 193 000 Ew., Agglomeration: 387 200; Univ., Nationalmuseum, Wirtschaftszentrum des Emirats K.; Hafen, internat. Flughafen.- Die früher unscheinbare, von einer Lehmmauer umgebene Hafenstadt entwickelte sich seit 1950 zu einer modernen Großstadt.
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