Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kursmanipulation
Kursmanipulation,schweizer. Strafrecht: die erhebl. Beeinflussung von Börsenkursen durch Verbreitung von Falschangaben oder durch Scheingeschäfte, um dadurch für sich oder für Dritte einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil zu erzielen; strafbar nach Art. 161bis StGB. - Das dt. Börsen-Ges. (§ 88) regelt entsprechende Strafbestimmungen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Kursmanipulation