Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kurs
Kurs[lat. »Lauf«] der,
1) Börsenwesen: Preis für Wertpapiere, Devisen und Waren, die an einer Börse gehandelt werden, wobei der Begriff Börsen-K. offiziell durch die Bez. Börsenpreis ersetzt wurde. Der amtl. K. wird an der Präsenzbörse festgestellt und ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der K.-Bildung bestehenden Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Kursarten: Für Kassageschäfte wird als Einheits-K. (Kassa-K.), der für den ganzen Börsentag gilt, der K. amtlich notiert, zu dem anhand der dem K.-Makler vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge (unlimitiert »billigst« bzw. »bestens« oder mit Preisvorgabe) die meisten Geschäfte abgeschlossen werden können. Für bestimmte, in größeren Posten gehandelte Wertpapiere (100 Aktien im Nennwert von 5 DM oder 50 Aktien im Nennwert von 50 DM, bei festverzinsl. Wertpapieren ein Nennbetrag von 1 Mio. DM) werden daneben fortlaufende Notierungen (variable, schwankende, fortlaufende K.) zu Beginn (Eröffnungs-K.), im Verlauf (Mittel-K.) und zum Schluss der Börse (Schluss-K.) ermittelt. Für den Terminhandel gibt es noch die Termin-K. für Abschlüsse mit fest bestimmter Lieferungszeit oder Lieferungsfrist. An der Computerbörse können Börsengeschäfte mit umsatzstarken Wertpapieren ohne Einschaltung von K.-Maklern direkt zw. Anbieter und Nachfrager abgeschlossen werden. An ausländ. Börsen kommt auch das Auktionsverfahren zur Anwendung: Makler rufen einzelne Papiere auf, Interessenten geben Gebote ab, und der Abschluss erfolgt durch Zuruf zu versch. K., oder man einigt sich durch Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf einen Einheits-K. Ohne Einigung wird das Wertpapier nicht notiert.Währung und Wert: K. werden i. d. R. in der jeweiligen Landeswährung festgestellt, in Dtl. ist seit 1989 auch eine Notierung in fremder Währung oder in Rechnungseinheiten möglich. K. für festverzinsl. Wertpapiere werden in Prozent des Nennwertes (Prozentnotierung), K. für Aktien in DM je Stück (Stücknotierung) angegeben. Der K.-Wert ist der sich aufgrund des Börsenkurses ergebende effektive Wert eines Wertpapiers im Ggs. zum Nenn- oder Nominalwert. Bei der Stücknotierung sind K. und K.-Wert identisch. Bei der Notierung in Prozent des Nennwerts errechnet sich der K.-Wert aus (Nennwert × Kurs) / 100.Notierung: Für Devisen-K. ist die Preisnotierung (direkte Notierung) (x DM für 100 Einheiten der Auslandswährung) üblich, die auch für eine bestimmte Einheitsmenge einer gehandelten Ware angewandt wird, im Ggs. zur Mengennotierung (Quantitätsnotierung) oder indirekten Notierung, bei der die feste Währung im Inland liegt (x Einheiten der Auslandswährung für 100 DM); der Mengen-K. gibt an, wie viele Einheiten der ausländ. Währung dem festbleibenden Betrag der inländ. Währung entsprechen.Kurszettel und Kursregulierung: Die K. werden in dem an jedem Börsentag von der Börse herausgegebenen amtlichen K.-Zettel (K.-Blatt) veröffentlicht. Die K.-Zettel sind nach Wertpapieren, Devisen und Waren gegliedert. K.-Zettel u. a. K.-Veröffentlichungen enthalten ergänzende Angaben, die Aufschluss über das Börsengeschehen geben (K.-Zusätze).
Unter K.-Regulierung versteht man die Einflussnahme auf die K.-Bildung durch Kauf- oder Verkauforders durch an einem Wertpapier interessierte Kreise, v. a. Emissionsbanken, um z. B. eine Notierung überhaupt zu ermöglichen, größere K.-Schwankungen zu verhindern (K.-Stabilisierung) oder ein bestimmtes K.-Niveau zu halten (K.-Stützung). Die dauernde K.-Regulierung heißt K.-Pflege (Marktpflege).
2) Pädagogik: Lehrgang, Reihe von Vorträgen; Unterrichtseinheit in der gymnasialen Oberstufe; die Schüler wählen K. im Rahmen von Pflicht- und Wahlbereichen. In Gesamtschulen auch Bez. von parallel laufenden Klassen der Sekundarstufe I mit differenziertem Unterricht.
3) See- und Luftfahrt: Winkel zw. der Längsachse eines Schiffes oder Luftfahrzeugs und der Nordrichtung. Je nach dem Bezugspunkt unterscheidet man den rechtweisenden K. (Richtung nach dem geograph. Nordpol), den missweisenden K. (Richtung nach dem nördl. Magnetpol) und den Kompass-K. (missweisender K. + Deviation, d. h. Abweichung durch das Magnetfeld des Fahrzeugs). Durch seitl. Versetzung infolge Wind- oder Strömungseinfluss (Abdrift) wird der Kompass-K. zum K. über Grund (wahrer oder Kartenkurs).
1) Börsenwesen: Preis für Wertpapiere, Devisen und Waren, die an einer Börse gehandelt werden, wobei der Begriff Börsen-K. offiziell durch die Bez. Börsenpreis ersetzt wurde. Der amtl. K. wird an der Präsenzbörse festgestellt und ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der K.-Bildung bestehenden Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Kursarten: Für Kassageschäfte wird als Einheits-K. (Kassa-K.), der für den ganzen Börsentag gilt, der K. amtlich notiert, zu dem anhand der dem K.-Makler vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge (unlimitiert »billigst« bzw. »bestens« oder mit Preisvorgabe) die meisten Geschäfte abgeschlossen werden können. Für bestimmte, in größeren Posten gehandelte Wertpapiere (100 Aktien im Nennwert von 5 DM oder 50 Aktien im Nennwert von 50 DM, bei festverzinsl. Wertpapieren ein Nennbetrag von 1 Mio. DM) werden daneben fortlaufende Notierungen (variable, schwankende, fortlaufende K.) zu Beginn (Eröffnungs-K.), im Verlauf (Mittel-K.) und zum Schluss der Börse (Schluss-K.) ermittelt. Für den Terminhandel gibt es noch die Termin-K. für Abschlüsse mit fest bestimmter Lieferungszeit oder Lieferungsfrist. An der Computerbörse können Börsengeschäfte mit umsatzstarken Wertpapieren ohne Einschaltung von K.-Maklern direkt zw. Anbieter und Nachfrager abgeschlossen werden. An ausländ. Börsen kommt auch das Auktionsverfahren zur Anwendung: Makler rufen einzelne Papiere auf, Interessenten geben Gebote ab, und der Abschluss erfolgt durch Zuruf zu versch. K., oder man einigt sich durch Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf einen Einheits-K. Ohne Einigung wird das Wertpapier nicht notiert.Währung und Wert: K. werden i. d. R. in der jeweiligen Landeswährung festgestellt, in Dtl. ist seit 1989 auch eine Notierung in fremder Währung oder in Rechnungseinheiten möglich. K. für festverzinsl. Wertpapiere werden in Prozent des Nennwertes (Prozentnotierung), K. für Aktien in DM je Stück (Stücknotierung) angegeben. Der K.-Wert ist der sich aufgrund des Börsenkurses ergebende effektive Wert eines Wertpapiers im Ggs. zum Nenn- oder Nominalwert. Bei der Stücknotierung sind K. und K.-Wert identisch. Bei der Notierung in Prozent des Nennwerts errechnet sich der K.-Wert aus (Nennwert × Kurs) / 100.Notierung: Für Devisen-K. ist die Preisnotierung (direkte Notierung) (x DM für 100 Einheiten der Auslandswährung) üblich, die auch für eine bestimmte Einheitsmenge einer gehandelten Ware angewandt wird, im Ggs. zur Mengennotierung (Quantitätsnotierung) oder indirekten Notierung, bei der die feste Währung im Inland liegt (x Einheiten der Auslandswährung für 100 DM); der Mengen-K. gibt an, wie viele Einheiten der ausländ. Währung dem festbleibenden Betrag der inländ. Währung entsprechen.Kurszettel und Kursregulierung: Die K. werden in dem an jedem Börsentag von der Börse herausgegebenen amtlichen K.-Zettel (K.-Blatt) veröffentlicht. Die K.-Zettel sind nach Wertpapieren, Devisen und Waren gegliedert. K.-Zettel u. a. K.-Veröffentlichungen enthalten ergänzende Angaben, die Aufschluss über das Börsengeschehen geben (K.-Zusätze).
Unter K.-Regulierung versteht man die Einflussnahme auf die K.-Bildung durch Kauf- oder Verkauforders durch an einem Wertpapier interessierte Kreise, v. a. Emissionsbanken, um z. B. eine Notierung überhaupt zu ermöglichen, größere K.-Schwankungen zu verhindern (K.-Stabilisierung) oder ein bestimmtes K.-Niveau zu halten (K.-Stützung). Die dauernde K.-Regulierung heißt K.-Pflege (Marktpflege).
2) Pädagogik: Lehrgang, Reihe von Vorträgen; Unterrichtseinheit in der gymnasialen Oberstufe; die Schüler wählen K. im Rahmen von Pflicht- und Wahlbereichen. In Gesamtschulen auch Bez. von parallel laufenden Klassen der Sekundarstufe I mit differenziertem Unterricht.
3) See- und Luftfahrt: Winkel zw. der Längsachse eines Schiffes oder Luftfahrzeugs und der Nordrichtung. Je nach dem Bezugspunkt unterscheidet man den rechtweisenden K. (Richtung nach dem geograph. Nordpol), den missweisenden K. (Richtung nach dem nördl. Magnetpol) und den Kompass-K. (missweisender K. + Deviation, d. h. Abweichung durch das Magnetfeld des Fahrzeugs). Durch seitl. Versetzung infolge Wind- oder Strömungseinfluss (Abdrift) wird der Kompass-K. zum K. über Grund (wahrer oder Kartenkurs).