Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kurlande
Kurlande,der Teil der kurfürstl. Besitzungen, an den nach dem Prinzip der Unteilbarkeit und (bei weltl. Fürsten) der Primogenitur die Kurwürde geknüpft war (1356 in der Goldenen Bulle fixiert).
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