Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kurienkongregation
Kuri|enkongregation(früher Kardinalskongregation), für die gesamte kath. Kirche zuständige, einem Ministerium vergleichbare, kollegial verfasste höchste Behörde der röm. Kurie, von einem Kardinalpräfekten geleitet; Mitgl. sind Kardinäle und Diözesanbischöfe. Schwerwiegende oder außergewöhnl. Entscheidungen bedürfen der Zustimmung des Papstes. 1999 bestehen neun K.: für die Glaubenslehre (Glaubenskongregation), für die Ostkirchen, für den Gottesdienst und die Sakramente, für die Evangelisation der Völker, für die Bischöfe, für den Klerus, für die Ordensleute und Säkularinstitute, für das kath. Bildungswesen und für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren.
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