Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kurie
Kuri|e[lat. curia] die,
1) die älteste Gliederungsform der röm. Bürgerschaft in 30 Familienverbände, dann auch der Versammlungsraum des Senats.
2) der Gerichtshof oder eine andere Behörde sowie deren Sitz. Die Reichstage des Hl. Röm. Reiches gliederten sich nach K. (Kuriatstimme). Seit 1498 bildeten die Kurfürsten die 1. K. (Kurfürstenkolleg[ium]).
3) die Gesamtheit der kirchl. Behörden, durch die der Papst die kath. Kirche leitet. Zur röm. K. gehören seit der 1988 durchgeführten K.-Reform fünf Behördengruppen: 1) das Staatssekretariat; 2) neun Kurienkongregationen; 3) drei Gerichtshöfe (Apostolische Signatur, Apostolische Pönitentiarie, Rota Romana); 4) elf Päpstliche Räte; 5) drei Ämter (u. a. die Vermögensverwaltung des Apostol. Stuhls). Mit der röm. K. verbunden sind versch. Institutionen, darunter das Vatikanische Archiv, die Vatikanische Bibliothek und Radio Vatikan.
Kuri|e[lat. curia] die,
1) die älteste Gliederungsform der röm. Bürgerschaft in 30 Familienverbände, dann auch der Versammlungsraum des Senats.
2) der Gerichtshof oder eine andere Behörde sowie deren Sitz. Die Reichstage des Hl. Röm. Reiches gliederten sich nach K. (Kuriatstimme). Seit 1498 bildeten die Kurfürsten die 1. K. (Kurfürstenkolleg[ium]).
3) die Gesamtheit der kirchl. Behörden, durch die der Papst die kath. Kirche leitet. Zur röm. K. gehören seit der 1988 durchgeführten K.-Reform fünf Behördengruppen: 1) das Staatssekretariat; 2) neun Kurienkongregationen; 3) drei Gerichtshöfe (Apostolische Signatur, Apostolische Pönitentiarie, Rota Romana); 4) elf Päpstliche Räte; 5) drei Ämter (u. a. die Vermögensverwaltung des Apostol. Stuhls). Mit der röm. K. verbunden sind versch. Institutionen, darunter das Vatikanische Archiv, die Vatikanische Bibliothek und Radio Vatikan.