Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kurant
Kurạnt[von frz. courant »umlaufend«] das (Kurantgeld), zum gesetzl. Zahlungsmittel erklärtes Geldzeichen (früher Goldmünze, jetzt Banknote), das vom Gläubiger in jeder Menge zur Einlösung von Schulden entgegengenommen werden muss (obligator. und definitives Geld). Früher war K. die Währungsmünze eines Landes, deren Nominalwert ihrem Metallwert entsprach.
Kurạnt[von frz. courant »umlaufend«] das (Kurantgeld), zum gesetzl. Zahlungsmittel erklärtes Geldzeichen (früher Goldmünze, jetzt Banknote), das vom Gläubiger in jeder Menge zur Einlösung von Schulden entgegengenommen werden muss (obligator. und definitives Geld). Früher war K. die Währungsmünze eines Landes, deren Nominalwert ihrem Metallwert entsprach.