Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kulturstiftung der Länder
Kulturstiftung der Länder,Abk. KSL, seit 1988 bestehende Stiftung der Bundesländer (Mitgl. sind seit 1991 alle 16 Länder) mit der Zielsetzung, überregional bedeutsame Projekte kulturellen Charakters zu fördern und dt. Kulturgüter zu schützen (z. B. durch Ankäufe, bes. auch bei drohendem Verkauf ins Ausland). Die Bundesländer stellen zus. jährlich bis zu 15 Mio. DM zur Verfügung, der Bund mindestens 14 Mio. DM, insges. bislang (1997) rd. 300 Mio. DM.
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