Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kulturpolitik
Kulturpolitik,Tätigkeit des Staates, der Kommunen, Kirchen, der öffentlich-rechtl. Körperschaften und Parteien sowie internat. Instanzen (z. B. UNESCO) mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung von Kultur. Im Zentrum der K. stehen das Erziehungs- und Bildungswesen, der Wissenschaftsbereich, der Bereich der Kunst, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Denkmalpflege und des Sports. In Dtl. sind weite Gebiete der K. nach 1945 wieder in private und kirchl. Hand gegeben worden. Das Schul- und Hochschulwesen untersteht trotz steigender finanzieller Beteiligung und Rahmenkompetenz des Bundes der Länderhoheit. Die öffentlich-rechtl. Rundfunkanstalten sind über Aufsichtsgremien der Kontrolle von Öffentlichkeit und Parlamenten unterworfen. Die auswärtige K. Dtl.s wird vom Auswärtigen Amt betreut, wobei v. a. die Goethe-Institute außerhalb Dtls. von Bedeutung sind, auch z. B. die Dt. Histor. Institute.
Literatur:
C. Stolorz K. u. Kultursponsoring, hg. v. u. a. Münster 1992.
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