Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kulturerbe
Kultur|erbe,Sammelbez. für aus der Vergangenheit überlieferte kulturelle Werte geistiger oder materieller Art. Für den Bereich des materiellen K. wurde 1972 von der UNESCO das »Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt« verabschiedet, das 1975 in Kraft trat. Aufgrund dieser Konvention erstellt ein von der Generalversammlung der Mitgl.staaten gewähltes Komitee die World Heritage List und gibt auch Hilfestellung für die Erhaltung der registrierten Denkmäler. (Weltkulturerbe)
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