Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Krönung
Krönung,feierl. Einsetzung des Herrschers durch Aufsetzen der Krone, meist unter Verwendung der K.-Insignien (Reichskleinodien). Im Fränk. Reich war die Königs-K. seit Pippin mit der kirchl. Salbung verbunden. Im Regnum Teutonicum (»Reich der Deutschen«) lehnte noch Heinrich I. die Salbung ab, Otto I. (936) führte sie ein. Funktion und Ritus orientierten sich bald an der seit dem 9. Jh. vom Papst vollzogenen Kaiser-K. Im Hl. Röm. Reich hatte bis 1024 und ab 1562 der Erzbischof von Mainz, 1024-1531 der Erzbischof von Köln das K.-Recht. K.-Ort war 936 (endgültig 1039) bis 1531 Aachen, seitdem war Frankfurt am Main Wahl- und Krönungsort.
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