Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kriminalpolizei
Kriminalpolizei,Kw. Kripo, Zweig der Polizei, dessen Aufgabe die Aufklärung von Straftaten und die Vornahme unaufschiebbarer strafprozessualer Maßnahmen ist (§ 163 StPO). Im strafprozessualen Ermittlungsverfahren ist die K. der Staatsanwaltschaft untergeordnet und hat deren Anweisungen Folge zu leisten. In Dtl. steht an der Spitze der K. jedes Landes ein Landeskriminalamt; zur Zusammenarbeit zw. Bund und Ländern wurde das Bundeskriminalamt errichtet, dem bis auf bestimmte Ausnahmen der notwendige Dienstverkehr mit ausländ. Polizei- und Justizbehörden vorbehalten ist.
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