Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Krim
Krịm(ukrain. und russ. Krym, amtlich ukrain. Republika Krym), autonome Teilrep. innerhalb der Ukraine, umfasst die Halbinsel K. im N des Schwarzen Meeres, trennt dieses vom Asowschen Meer, 25 881 km2, (1997) 2,58 Mio. Ew., Hptst. Simferopol. Im N ist die K. durch die Landenge von Perekop mit dem Festland verbunden, im O verengt sie sich zur Halbinsel Kertsch, im W zur Halbinsel Tarchankut. Der größere N-Teil ist ebenes bis welliges Flachland, nach S zu Ansteigen zum K.-Gebirge mit der Hauptkette Jailagebirge (bis 1 545 m ü. M.). Im Flachland ist das Klima gemäßigt kontinental, an der geschützten S-Küste mediterran. 1993 waren 61,6 % der Bev. Russen, 23,6 % Ukrainer, 9,6 % Krimtataren; außerdem leben hier Armenier, Griechen, Bulgaren und Deutsche. Im N werden Weizen, Sonnenblumen, Gemüse, Futterpflanzen angebaut (Bewässerung durch den Nordkrim-Kanal), die Hochflächen werden als Schafweide genutzt, an den S-Hängen und im Küstengebiet bes. Wein-, Obst-, Tabakbau und Rosenölgewinnung. Die S-Küste ist ein wichtiges Kur- und Erholungsgebiet (Jalta, Alupka, Aluschta, Gursuf, Jewpatorija u. a.); auf der Halbinsel Kertsch Abbau von Eisenerz und Erdölgewinnung. Wichtigste Ind.zweige sind Schiff-, Maschinenbau, chem. und Nahrungsmittelind.Geschichte: Bis zum 8. Jh. v. Chr. war die K. (Taur. oder Skyth. Chersones) von den Kimmeriern bewohnt, dann von nomad. Skythen. Aus den im 6. Jh. v. Chr. gegr. grch. Kolonien entstand 480 v. Chr. auf der K. das Bosporan. Reich. Nach 63 v. Chr. geriet die K. in Abhängigkeit vom Röm. Reich und wurde im 4. Jh. n. Chr. von den Goten, dann von hunn. Stämmen und im 13. Jh. von den Mongolen erobert. Die Küste stand bis zum 13. Jh. unter byzantin., seit 1261/66 unter genues. Kontrolle. Mitte des 15. Jh. entstand ein selbstständiges Khanat der Krimtataren, das 1475 die Oberhoheit des Osman. Reiches anerkennen musste. 1783 kam die Halbinsel an Russland; sie war 1854/55 Kriegsschauplatz im Krimkrieg, nach dt. Besetzung (April-Nov. 1918) im Bürgerkrieg (1918-21) Operationsbasis und Rückzugsgebiet der »weißen« Armeen Denikins und Wrangells. 1921 wurde die K. eine ASSR in der Russ. SFSR mit der Hptst. Simferopol. Im Zweiten Weltkrieg war sie 1941-44 wiederum von dt. Truppen besetzt. Nach sowjet. Rückeroberung wurden die Krimtataren 1944 unter dem Vorwurf der Kollaboration mit den Deutschen nach Zentralasien deportiert, die ASSR wurde aufgelöst und in ein Gebiet der Russ. SFSR umgewandelt. 1954 erfolgte die Angliederung der K. an die Ukrain. SSR. Die Rehabilitierung der Krimtataren 1967 führte nicht zur Wiederherstellung ihrer Autonomie (erst 1989 Rückkehrerlaubnis). Nach Auflösung der Sowjetunion (1991) wurde die K. zum Streitobjekt zw. der Ukraine und Russland, dessen Parlament im Mai 1992 die in der Amtszeit Chruschtschows erfolgte Übertragung der Halbinsel an die Ukraine für unrechtmäßig erklärte und sich für Verhandlungen aussprach. Die Unabhängigkeitserklärung der K. vom 5. 5. 1992 wurde unter dem Druck der Ukraine zurückgenommen; am 30. 6. 1992 billigte das ukrain. Parlament ein Gesetz, das der Rep. K. weitgehende Autonomie gewährt.
Literatur:
Stöhr, S.: K. Köln 1995.
Drzymalla, J.: Die K. zw. der Ukraine u. Rußland. Polit. u. wirtschaftl. Bestandsaufnahme. München 1996.
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