Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kriegsverbrechen
Kriegsverbrechen,Handlungen von Angehörigen eines Krieg führenden Staates, durch die das Verbot des Angriffskrieges oder die Regeln des Kriegsrechts verletzt werden und die nach den Vorschriften des Völkerrechts strafrechtlich geahndet werden sollen (z. B. Grausamkeiten gegen die Zivilbevölkerung, Misshandlung und Tötung von Kriegsgefangenen, Plünderung). Im Gefolge v. a. des Zweiten Weltkrieges wurde der Begriff des K. ausgedehnt: K. sind danach z. B. Völkermord, wirtsch. Ausbeutung besetzter Gebiete, Zwangsarbeit fremder Staatsangehöriger. (Kriegsverbrechertribunal, Nürnberger Prozesse).
Literatur:
G. Hankel Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen. Zum Völkerstrafrecht 50 Jahre nach den Nürnberger Prozessen, hg. v. u. G. Stuby. Hamburg 1995.
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