Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kriegsschiffe
Kriegsschiffe,Kampf- und Hilfsschiffe, die den Seestreitkräften eines Staates angehören; i. d. R. durch die National- oder Kriegsflagge gekennzeichnet. K. besitzen auch im Ausland die Territorialität des Heimatstaates und dürfen von fremder Macht nicht kontrolliert werden. - Die Entwicklung der K. führte von mit Soldaten besetzten Handelsschiffen der Antike über Kriegsgaleeren und -galeonen zu den Fregatten, Korvetten und Linienschiffen des 17./18. Jh. Sie wurden abgelöst durch die motorgetriebenen K. der Neuzeit. - Gegenwärtige Klassifizierung: Flugzeugträger, Schlachtschiffe, Kreuzer, Zerstörer, Fregatten, Korvetten, Minenkampfschiffe, Kleine Kampfschiffe (Schnellboote u. a.), Unterseeboote.
Literatur:
E. Gröner, Die dt. K. 1815-1945, begr. v. fortges. v. D. Jung u. a., 8 Bde. u. 1 Register-Bd. Bonn 1-21983-94.
Loose, B. u. Oesterle, B.: Das große Buch der K. Maschinengetriebene Schiffe des 19. u. 20. Jh. Berlin 1993.
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