Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kriegsmarine
Kriegsmarine,die Teilstreitkraft eines Staates, mit der dieser die Seemacht in Krieg und Frieden ausübt. Den Kern einer K. bildet die (Kriegs-)Flotte, die die Gesamtheit der Kriegsschiffe umfasst. Deren Versorgung, Wartung und Instandsetzung erfolgt in eigenen Marine- oder Flottenstützpunkten (Kriegshäfen). Moderne K. verfügen über see- und landgestützte Marine- oder Seeluftstreitkräfte (Marineflieger) für Aufklärungs- und Kampfaufgaben sowie über amphib. Kräfte (Marineinfanterie). Zur Führung der Kriegsschiffe von Land aus gibt es besondere Führungs- und Fernmeldeeinrichtungen. In Dtl. heißt die K. als Teilstreitkraft der Bundeswehr amtlich Marine bzw. Bundesmarine.
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