Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kriegserklärung
Kriegs|erklärung,im Völkerrecht eine einseitige, formlose, unzweideutige Willenserklärung gegenüber der gegner. Partei, die den Eintritt des Kriegszustandes ankündigt. In neuerer Zeit werden Kriege meist ohne K. begonnen. Die rechtl. Wirkungen des Kriegszustandes treten auch ohne K. ein.
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