Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kreuzverhör
Kreuzverhör,Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen im Strafprozess im Wechsel von Staatsanwalt und Verteidiger (bevor der Vors. des Gerichts ergänzende Fragen stellen kann). Dieses im angloamerikan. Strafprozess wichtige Mittel zur Wahrheitsfindung wird im dt. Strafprozess nur selten und nur auf übereinstimmenden Antrag von Staatsanwalt und Verteidiger angewandt (§ 239 StPO). - Die österr. StPO erwähnt das K. nicht; in der Schweiz ist es nicht üblich.
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