Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kreuzprobe
Kreuzprobe, gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der serolog. Verträglichkeit von Spender- und Empfängerblut vor einer Bluttransfusion. Bei der Majorprobe werden Empfängerserum mit Spendererythrozyten (rote Blutkörperchen), bei der Minorprobe Empfängererythrozyten mit Spenderserum zusammengebracht. Eine Unverträglichkeit äußert sich durch Verklumpung.
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