Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Kreislaufwirtschaftsgesetz,am 6. 10. 1996 in Kraft getretenes Ges. zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Sicherung der umweltverträgl. Beseitigung von Abfällen vom 27. 9. 1994 (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). In Umsetzung des Verursacherprinzips sind die Produzenten von Gütern für die Entsorgung selbst verantwortlich, wobei die Abfallvermeidung vor der Abfallverwertung (Recycling) und als letzter Möglichkeit der Abfallbeseitigung Vorrang hat. (Abfallwirtschaft)
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Kreislaufwirtschaftsgesetz