Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kreisgericht
Kreisgericht, in der DDR das 1952 an die Stelle der Amtsgerichte getretene erstinstanzl. Gericht, das nach der Wiedervereinigung bis zur Umgestaltung der Gerichtsorganisation nach dem Muster der alten Bundesländer fortbestand.
Kreisgericht, in der DDR das 1952 an die Stelle der Amtsgerichte getretene erstinstanzl. Gericht, das nach der Wiedervereinigung bis zur Umgestaltung der Gerichtsorganisation nach dem Muster der alten Bundesländer fortbestand.