Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kreditwürdigkeit
Kreditwürdigkeit, vom Kreditgeber einem Kreditnehmer nach Prüfung zugeordnete Eigenschaft, dass dieser die Verpflichtungen aus einem Kreditvertrag erfüllen wird; Kriterien sind v. a. die persönl. Zuverlässigkeit des Kreditnehmers und seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Kreditwürdigkeit, vom Kreditgeber einem Kreditnehmer nach Prüfung zugeordnete Eigenschaft, dass dieser die Verpflichtungen aus einem Kreditvertrag erfüllen wird; Kriterien sind v. a. die persönl. Zuverlässigkeit des Kreditnehmers und seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse.