Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kreditwesengesetz
Kreditwesengesetz,Abk. KWG (Gesetz über das Kreditwesen), Ges. i. d. F. v. 9. 9. 1998, das im Interesse des Anlegerschutzes die Struktur der Kreditwirtschaft und die Aufsicht über das Kreditwesen regelt. Nicht anwendbar ist das K. insbesondere auf die Dt. Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Träger der Sozialversicherung, die Bundesanstalt für Arbeit, Versicherungsunternehmen, Pfandleiher. Es enthält u. a. Vorschriften über die Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute, ihre Liquidität, die Begrenzung von Beteiligungen, über Groß-, Millionen- und Organkredite, regelt Haftungsfragen. Auf seiner Grundlage ist das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen errichtet.
Kreditwesengesetz,Abk. KWG (Gesetz über das Kreditwesen), Ges. i. d. F. v. 9. 9. 1998, das im Interesse des Anlegerschutzes die Struktur der Kreditwirtschaft und die Aufsicht über das Kreditwesen regelt. Nicht anwendbar ist das K. insbesondere auf die Dt. Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Träger der Sozialversicherung, die Bundesanstalt für Arbeit, Versicherungsunternehmen, Pfandleiher. Es enthält u. a. Vorschriften über die Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute, ihre Liquidität, die Begrenzung von Beteiligungen, über Groß-, Millionen- und Organkredite, regelt Haftungsfragen. Auf seiner Grundlage ist das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen errichtet.