Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kreditkauf
Kreditkauf,Kauf, bei dem vertraglich vereinbart ist, dass die Zahlung des Kaufpreises erst nach Übergabe und/oder Übereignung der Kaufsache erfolgen soll. Regelungen zum Kreditvertrag enthält das Verbraucherkreditgesetz.
Kreditkauf,Kauf, bei dem vertraglich vereinbart ist, dass die Zahlung des Kaufpreises erst nach Übergabe und/oder Übereignung der Kaufsache erfolgen soll. Regelungen zum Kreditvertrag enthält das Verbraucherkreditgesetz.