Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kreditkauf
Kreditkauf,Kauf, bei dem vertraglich vereinbart ist, dass die Zahlung des Kaufpreises erst nach Übergabe und/oder Übereignung der Kaufsache erfolgen soll. Regelungen zum Kreditvertrag enthält das Verbraucherkreditgesetz.
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