Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kreditkarte
Kreditkarte,Ausweiskarte, die ihren Inhaber berechtigt, bei Vertragsunternehmen (z. B. Einzelhandelsgeschäfte, Hotels, Tankstellen), die einem K.-System angeschlossen sind, Waren und Dienstleistungen bargeldlos, durch Unterschrift auf der Rechnung zu beziehen. Die Rechnung wird nach Abzug einer Provision durch die K.-Organisation bezahlt, die ihrerseits das Konto des K.-Inhabers mit den aufgelaufenen Rechnungsbeträgen belastet. Bei Erwerb einer K. muss die Kreditwürdigkeit nachgewiesen und ein Jahresbeitrag entrichtet werden. K. sind ein weltweit einsetzbares Zahlungsmittel und räumen dem Inhaber einen zinslosen Kredit bis zum Abrechnungsstichtag ein. Urspr. wurden K. nur von besonderen K.-Gesellschaften ausgegeben, hinter denen einzelne Banken (z. B. American Express Company, Diners Club Inc.) oder Bankkooperationen stehen (z. B. die K. des Kreditgewerbes in Dtl. »Eurocard«, die K. »Visa«), in jüngster Zeit auch von einzelnen Banken, Dienstleistungsunternehmen und Verbänden, die Lizenzen von K.-Gesellschaften erwerben und die K. mit ihrem eigenen Namen bzw. Logo versehen (Co-Branding-Karte). Des Weiteren geben einzelne Handels- und Dienstleistungsunternehmen eigene K. (Kundenkarte) aus, die ihren Kunden das bargeld- und schecklose Bezahlen innerhalb ihres Filialnetzes oder Verbundes mit anderen Unternehmen ermöglichen.
K. werden zu Mehrfunktionskarten erweitert (Magnetkarte, Chipkarte), um z. B. die Benutzung von Kartentelefonen und Geldausgabeautomaten oder Electronic Cash zu ermöglichen.
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