Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kreditinstitute
Kredit|institute,nach § 1 Kreditwesenges. Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben und deren Geschäftsumfang einen in kaufmänn. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Zu den K. gehören Kreditbanken (Groß- und Regionalbanken, Privatbanken, Niederlassungen ausländ. Banken), Real-K., Sparkassen, Girozentralen, Kreditgenossenschaften, Genossenschaftl. Zentralbanken, K. mit Sonderaufgaben (z. B. Dt. Ausgleichsbank), Teilzahlungs-K., Kapitalanlagegesellschaften. Keine K. sind u. a. Dt. Bundesbank, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Versicherungsunternehmen, Pfandleihunternehmen, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.
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