Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kreditgefährdung
Kreditgefährdung,das Behaupten oder Verbreiten unwahrer Tatsachen wider besseres Wissen, die geeignet sind, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen. Die K. ist als Verleumdung strafbar (§ 187 StGB). Zivilrechtlich kann die K. zum Schadensersatz verpflichten (§ 824 BGB).
Kreditgefährdung,das Behaupten oder Verbreiten unwahrer Tatsachen wider besseres Wissen, die geeignet sind, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen. Die K. ist als Verleumdung strafbar (§ 187 StGB). Zivilrechtlich kann die K. zum Schadensersatz verpflichten (§ 824 BGB).