Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kreditbetrug
Kreditbetrug,betrüger. Handlungen, bei denen im Zusammenhang mit der Vergabe von Betriebskrediten (von bzw. an kaufmännisch geführte Unternehmen) über wirtschaftl. Verhältnisse unrichtige oder unvollständige Unterlagen (bes. Bilanzen, Vermögensübersichten) vorgelegt oder schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden, soweit es sich um entscheidungserhebl., dem Kreditnehmer günstige Umstände handelt; strafbar nach § 265 b StGB.
Kreditbetrug,betrüger. Handlungen, bei denen im Zusammenhang mit der Vergabe von Betriebskrediten (von bzw. an kaufmännisch geführte Unternehmen) über wirtschaftl. Verhältnisse unrichtige oder unvollständige Unterlagen (bes. Bilanzen, Vermögensübersichten) vorgelegt oder schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden, soweit es sich um entscheidungserhebl., dem Kreditnehmer günstige Umstände handelt; strafbar nach § 265 b StGB.