Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Kredit|anstalt für Wiederaufbau,Abk. KfW, öffentlich-rechtl., von Bund und Ländern getragene Spezialbank; gegr. 1948; Sitz: Frankfurt am Main. Die KfW gilt nicht als Kreditinstitut gemäß Kreditwesenges., unterliegt aber der Bankenaufsicht. Aufgaben: Förderung der dt. Wirtschaft (urspr. ihres Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg) durch zinsgünstige Investitionskredite, Zuschüsse und Bürgschaften, Exportkredite sowie Kredite an Entwicklungsländer. Die Mittel stammen z. T. aus dem ERP-Sondervermögen. 1994 übernahm die KfW die frühere Staatsbank der DDR.
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