Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kreditabwicklungsfonds
Kredit|abwicklungsfonds[-fɔ̃], mit der dt.Vereinigung eingerichtetes Sondervermögen des Bundes, in dem die am 3. 10. 1990 aufgelaufenen Schulden des Staatshaushalts der DDR sowie die Verbindlichkeiten des Staates gegenüber dem Ausgleichsfonds Währungsumstellung zusammengefasst wurden. Der K. wurde zum 31. 12. 1994 aufgelöst, seine Verbindlichkeiten gingen auf den Erblastentilgungsfonds über.
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