Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kredit
I Kredit[lat.] das, in der Buchführung Bez. für die rechte Seite (Haben) eines Kontos; Ggs.: Debet.
II Kredit
[lat.] der, die zeitlich begrenzte Überlassung von Geld und Sachwerten gegen Entgelt (Zins) zw. einem K.-Geber (Gläubiger) und einem K.-Nehmer (Schuldner), wobei der Gläubiger auf die künftige Zahlungsfähigkeit und -willigkeit des Schuldners vertraut. Als K.-Geschäft wird jedes Verpflichtungsgeschäft bezeichnet, aufgrund dessen der K.-Geber sofort, der K.-Nehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten hat. K.-Geschäfte sind der wichtigste Geschäftszweig der Banken und können unterteilt werden in Geldleihgeschäfte (Überlassung von Geld) und K.-Leihgeschäfte (Übernahme von Zahlungsversprechen gegenüber Dritten wie beim Aval-K. und Akzept-K.). Grundlage des K.-Geschäfts ist der K.-Vertrag,u. a. mit Vereinbarungen über Zins, Laufzeit, Tilgung und sonstige K.-Kosten.
An K.-Arten werden v. a. unterschieden: 1) nach der Verwendung Konsumtiv-K. oder Konsumenten-K., der für Anschaffungen von Gütern des privaten Verbrauchs dient, und Produktiv-K. oder Produzenten-K., der zur Erzeugung und für den Betrieb von Produktionsanlagen, zur Beschaffung von Betriebsmitteln und zur Lohn- und Gehaltszahlung verwendet wird; 2) nach der Dauer der K.-Gewährung kurzfristiger K. (bis zu einem Jahr, z. B. Wechsel-K.), mittelfristiger K. (bis zu vier Jahren) und langfristiger K. (mehr als vier Jahre, z. B. Anleihe-K.). Der Markt für kurzfristige K. ist der Geldmarkt, für mittel- und langfristige K. der Kapitalmarkt; 3) nach der K.-Sicherung Personal-K., der sich allein auf die Vertrauenswürdigkeit des Kreditnehmers gründet (z. B. Kontokorrent-K.), und Real-K., der durch besondere Sicherheiten in Gestalt bewegl. Güter (z. B. Lombard-K.) oder unbewegl. Güter (z. B. Hypothekar-K.) gedeckt ist.
Die volkswirtsch. Bedeutung des K. liegt darin, durch Zusammenfassung vieler kleiner Ersparnisse die Finanzierung größerer Vorhaben (z. B. Investitionen) zu ermöglichen und damit Geldkapital zur bestmöglichen Verwendung zu leiten, wo es z. B. zur Erweiterung der Produktion verwendet werden und auch eine Erhöhung des Sozialprodukts und der Beschäftigung bewirken kann. Theoretisch wandern die K. zu den Stellen des dringendsten Bedarfs, der höchsten Priorität. Der Prozess der K.-Gewährung und der Bildung von Sichteinlagen (K.-Schöpfung) kann zur Ausweitung der Geldmenge führen (Geldschöpfung). Im Rahmen ihrer K.-Politik versucht die Notenbank, den volkswirtsch. Geld- und K.-Umlauf zu regulieren, z. B. über Veränderungen der Bankenliquidität und der Zinsen das K.-Angebotsverhalten der Banken und die K.-Nachfrage der Wirtschaft zu beeinflussen (Geldpolitik).
▣ Literatur:
Falter, M.: Die Praxis des Kreditgeschäfts, bearb. v. K. Dahlheimer u. a. Stuttgart 141994.
⃟ Bülow, P.: Recht der Kreditsicherheiten. Sachen u. Rechte, Personen. Heidelberg 41997.
I Kredit[lat.] das, in der Buchführung Bez. für die rechte Seite (Haben) eines Kontos; Ggs.: Debet.
II Kredit
[lat.] der, die zeitlich begrenzte Überlassung von Geld und Sachwerten gegen Entgelt (Zins) zw. einem K.-Geber (Gläubiger) und einem K.-Nehmer (Schuldner), wobei der Gläubiger auf die künftige Zahlungsfähigkeit und -willigkeit des Schuldners vertraut. Als K.-Geschäft wird jedes Verpflichtungsgeschäft bezeichnet, aufgrund dessen der K.-Geber sofort, der K.-Nehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten hat. K.-Geschäfte sind der wichtigste Geschäftszweig der Banken und können unterteilt werden in Geldleihgeschäfte (Überlassung von Geld) und K.-Leihgeschäfte (Übernahme von Zahlungsversprechen gegenüber Dritten wie beim Aval-K. und Akzept-K.). Grundlage des K.-Geschäfts ist der K.-Vertrag,u. a. mit Vereinbarungen über Zins, Laufzeit, Tilgung und sonstige K.-Kosten.
An K.-Arten werden v. a. unterschieden: 1) nach der Verwendung Konsumtiv-K. oder Konsumenten-K., der für Anschaffungen von Gütern des privaten Verbrauchs dient, und Produktiv-K. oder Produzenten-K., der zur Erzeugung und für den Betrieb von Produktionsanlagen, zur Beschaffung von Betriebsmitteln und zur Lohn- und Gehaltszahlung verwendet wird; 2) nach der Dauer der K.-Gewährung kurzfristiger K. (bis zu einem Jahr, z. B. Wechsel-K.), mittelfristiger K. (bis zu vier Jahren) und langfristiger K. (mehr als vier Jahre, z. B. Anleihe-K.). Der Markt für kurzfristige K. ist der Geldmarkt, für mittel- und langfristige K. der Kapitalmarkt; 3) nach der K.-Sicherung Personal-K., der sich allein auf die Vertrauenswürdigkeit des Kreditnehmers gründet (z. B. Kontokorrent-K.), und Real-K., der durch besondere Sicherheiten in Gestalt bewegl. Güter (z. B. Lombard-K.) oder unbewegl. Güter (z. B. Hypothekar-K.) gedeckt ist.
Die volkswirtsch. Bedeutung des K. liegt darin, durch Zusammenfassung vieler kleiner Ersparnisse die Finanzierung größerer Vorhaben (z. B. Investitionen) zu ermöglichen und damit Geldkapital zur bestmöglichen Verwendung zu leiten, wo es z. B. zur Erweiterung der Produktion verwendet werden und auch eine Erhöhung des Sozialprodukts und der Beschäftigung bewirken kann. Theoretisch wandern die K. zu den Stellen des dringendsten Bedarfs, der höchsten Priorität. Der Prozess der K.-Gewährung und der Bildung von Sichteinlagen (K.-Schöpfung) kann zur Ausweitung der Geldmenge führen (Geldschöpfung). Im Rahmen ihrer K.-Politik versucht die Notenbank, den volkswirtsch. Geld- und K.-Umlauf zu regulieren, z. B. über Veränderungen der Bankenliquidität und der Zinsen das K.-Angebotsverhalten der Banken und die K.-Nachfrage der Wirtschaft zu beeinflussen (Geldpolitik).
▣ Literatur:
Falter, M.: Die Praxis des Kreditgeschäfts, bearb. v. K. Dahlheimer u. a. Stuttgart 141994.
⃟ Bülow, P.: Recht der Kreditsicherheiten. Sachen u. Rechte, Personen. Heidelberg 41997.