Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Krankenversichertenkarte
Krankenversichertenkarte,Ausweis der Krankenkasse, der den Versicherten zur Inanspruchnahme von ärztl. Leistungen berechtigt und für die Abrechnung mit den Leistungserbringern verwendet wird; ersetzt den Krankenschein (§§ 15, 291 SGB V).
Krankenversichertenkarte,Ausweis der Krankenkasse, der den Versicherten zur Inanspruchnahme von ärztl. Leistungen berechtigt und für die Abrechnung mit den Leistungserbringern verwendet wird; ersetzt den Krankenschein (§§ 15, 291 SGB V).