Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Krankenhilfe
Krankenhilfe,Hilfeart der Sozialhilfe, die den Leistungen der gesetzl. Krankenversicherung nachgebildet ist und Kranken gewährt wird, die nicht krankenversichert sind (§ 37 Bundessozialhilfe-Ges.).
Krankenhilfe,Hilfeart der Sozialhilfe, die den Leistungen der gesetzl. Krankenversicherung nachgebildet ist und Kranken gewährt wird, die nicht krankenversichert sind (§ 37 Bundessozialhilfe-Ges.).