Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kraftfahrzeugschein
Kraftfahrzeugschein,bei der Zulassung eines Kfz erteilte Urkunde, die auf den Namen des Halters ausgestellt ist und die polizeil. Zulassungsnummer sowie die wichtigsten techn. Daten des Kfz enthält. Der K. ist vom jeweiligen Benutzer des Kfz mitzuführen (§ 24 StVZO). Entsprechend: Anhängerschein.
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