Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kraftfahrtversicherung
Kraftfahrtversicherung(Autoversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Kraftverkehrsversicherung), Sammelbez. für versch. Versicherungsarten gegen Gefahren aus dem Gebrauch eines Kfz: 1) Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem Gebrauch eines Kfz, die aufgrund gesetzl. Haftung gegen die Versicherten geltend gemacht werden. Die Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflicht betragen für Personenschäden 5 Mio. DM, bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen insgesamt 15 Mio. DM, für Sachschäden 1 Mio. DM und für Vermögensschäden 100 000 DM. Sie ist in der EU sowie in der Schweiz eine Pflichtversicherung für den Fahrzeughalter. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich sowohl nach Merkmalen des Fahrzeuges wie auch des Fahrzeughalters. 2) Die Fahrzeugversicherung erstattet Schäden (zum Wiederbeschaffungswert) durch Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des Kfz. In Form der Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkaskoversicherung) deckt sie Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild sowie Kabelkurzschlüsse. Die Fahrzeugvollversicherung (Vollkaskoversicherung) deckt zusätzlich Schäden durch Fahrzeugunfall sowie durch mut- und böswillige Handlungen fremder Personen. Dies gilt für Verträge, die vor dem 29. 7. 1994 abgeschlossen wurden; in neueren Verträgen sind die Versicherer frei. 3) Die Kraftfahrt-Unfallversicherung (Insassenunfallversicherung) erbringt Entschädigungszahlungen, wenn durch den Gebrauch des Kfz beim Fahrer oder Mitfahrern Gesundheitsschäden oder Tod verursacht wurden. - Die K. ist nach der Lebensversicherung der zweitgrößte Bereich des Versicherungswesens.
Literatur:
Miebach, F. W.: Einführung in die K. Karlsruhe 31990.
Asmus, W.: K. Ein Leitfaden für Praktiker. Wiesbaden 61994.
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