Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kraftfahrt-Bundesamt
Kraftfahrt-Bundesamt,Abk. KBA, in Dtl. die durch Ges. vom 4. 8. 1951 errichtete, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr tätige Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr (Sitz: Flensburg, Außenstelle: Dresden). Wesentl. Aufgaben des KBA sind: 1) Erteilung von Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach nat. und internat. Recht einschließlich der Kontrollen und qualitätssichernden Maßnahmen bei Herstellern und techn. Diensten; 2) Führung des Zentralen Fahrzeugregisters; 3) Führung und wiss. Auswertung des Verkehrszentralregisters; 4) Führung des Registers »Fahrerlaubnis auf Probe« (Fahrerlaubnis); Führung der Dateien der Fahrlehrer, Sachverständigen und Prüfer; 5) Erstellung und Veröffentlichung von fahrzeug- und verkehrsbezogenen Statistiken; 6) Unfallforschung und Umweltfragen.
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