Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kostenvoranschlag
Kostenvoranschlag,bei einem Werkvertrag die dem Besteller vom Unternehmer vorgelegte Berechnung der bei Ausführung des Werkes entstehenden Kosten. Hat der Unternehmer die Gewähr für die Verbindlichkeit des K. übernommen, wird dieser Vertragsbestandteil, sodass die Vergütung nur in der vereinbarten Höhe zu entrichten ist. Im Normalfall ist ein K. jedoch unverbindlich; er hat dann die Pflicht des Unternehmers zur Folge, eine wesentl. Überschreitung des K. unverzüglich anzuzeigen (§ 650 BGB), worauf der Besteller kündigen kann.
Kostenvoranschlag,bei einem Werkvertrag die dem Besteller vom Unternehmer vorgelegte Berechnung der bei Ausführung des Werkes entstehenden Kosten. Hat der Unternehmer die Gewähr für die Verbindlichkeit des K. übernommen, wird dieser Vertragsbestandteil, sodass die Vergütung nur in der vereinbarten Höhe zu entrichten ist. Im Normalfall ist ein K. jedoch unverbindlich; er hat dann die Pflicht des Unternehmers zur Folge, eine wesentl. Überschreitung des K. unverzüglich anzuzeigen (§ 650 BGB), worauf der Besteller kündigen kann.