Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kostensteuern
Kostensteuern,inhaltlich nicht eindeutig abgrenzbare betriebswirtsch. Bez. für alle Steuern, die »Kostencharakter« haben, d. h. mit der Leistungserstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft verbunden sind, und bei der Kalkulation berücksichtigt werden (z. B. Grund- und Kraftfahrzeugsteuer). Den Ggs. bilden die gewinnabhängigen Steuern (z. B. Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer).
Kostensteuern,inhaltlich nicht eindeutig abgrenzbare betriebswirtsch. Bez. für alle Steuern, die »Kostencharakter« haben, d. h. mit der Leistungserstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft verbunden sind, und bei der Kalkulation berücksichtigt werden (z. B. Grund- und Kraftfahrzeugsteuer). Den Ggs. bilden die gewinnabhängigen Steuern (z. B. Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer).