Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kostenrechnung
Kostenrechnung,Teilgebiet des betriebl. Rechnungswesens; bildet zus. mit der Leistungsrechnung die Betriebsbuchführung. Im Ggs. zur Geschäftsbuchführung, die dem handels- und steuerrechtl. Jahresabschluss dient, wird die K. insbesondere dazu verwendet, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmensprozesses zu kontrollieren.Die K. gliedert sich in Kostenerfassung und Kostenverteilung. Die Kostenerfassung stellt die verbrauchten Gütermengen fest und bewertet sie mit geeigneten Preisen. Sie erfolgt in der Kostenartenrechnung, die die Kosten in Güter- und Verbrauchsarten einteilt (u. a. Materialkosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen). Sie knüpft an an den in der Geschäftsbuchführung dokumentierten Aufwendungen (jedoch ohne neutrale Aufwendungen wie z. B. Sonderabschreibungen, Spenden) sowie an denjenigen Kosten, denen keine Aufwendungen entsprechen (z. B. kalkulator. Unternehmerlohn, Zinsen für Eigenkapital). Die angefallenen Kosten werden in einem am Kontenplan orientierten Kostenartenplan erfasst.In der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung schließt sich dann die Kostenverteilung (Kostenverrechnung) an. Kostenstellen sind die nach analyt. Zweckmäßigkeit abgegrenzten Leistungsbereiche des Unternehmens, z. B. Abteilungen, Werkstätten, Fertigungsstraßen. Mit den Kostenträgern sind die einzelnen Produkte (z. B. Absatzleistungen oder innerbetriebl. Leistungen) des Unternehmens gemeint, aus deren Erlösen die Kosten gedeckt werden. Wenn sich die Kostenarten den Kostenstellen oder Kostenträgern direkt zurechnen lassen, spricht man von Einzelkosten, ansonsten von Gemeinkosten. Die Gemeinkosten werden in der Kostenstellenrechnung mithilfe von Verteilungsschlüsseln (z.B. Raumgröße, Arbeits- und Maschinenzeiten) den Kostenträgern zugerechnet. Die Gemeinkosten werden in allgemeine Kostenstellen für den Gesamtbetrieb (z. B. für Heizung, Sozialeinrichtungen), Materialstellen (für Beschaffung, Prüfung, Lagerung, Ausgabe der Werkstoffe), Fertigungsstellen und Fertigungshilfsstellen (z. B. Reparaturwerkstatt), Verwaltungs- und Vertriebsstellen erfasst.Die K. lässt sich danach unterscheiden, ob ihr eine vergangenheits- oder zukunftsorientierte Betrachtung zugrunde liegt. Die Ist-K. bezieht sich auf die nachträgl. Ermittlung und Verrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten (Istkosten). Dagegen ist die Plan-K. zukunftsorientiert, indem sie für künftige Perioden Kostenvorgaben ermittelt (Plankosten), die den Istkosten regelmäßig gegenübergestellt werden. Weiter unterscheidet die K. zw. der vergangenheitsorientierten Nachkalkulation, die sich auf fertige und unfertige Fabrikate erstreckt, und die zukunftsbezogene Vorkalkulation, die für die Preisbildung gebraucht wird.
Bezogen auf den Sachumfang der verrechneten Kosten werden Voll-K. und Teil-K. unterschieden. Während bei der Voll-K. sämtl. Kosten auf die jeweiligen Bezugsgrößen (z. B. Kostenstellen, Kostenträger) verrechnet werden, berücksichtigt die Teil-K. nur die für den jeweiligen Zweck der K. relevanten Kosten. Eine Teil-K. ist z. B. die Deckungsbeitragsrechnung, bei der die Erlöse des Kostenträgers in die Betrachtung einbezogen werden: Die Differenz zw. dem zurechenbaren Erlös (z. B. Stückpreis) und den zurechenbaren Kosten (z. B. variable Stückkosten) des Kostenträgers bildet den Deckungsbeitrag. Damit ein Unternehmen keinen Verlust erleidet, müssen die Deckungsbeiträge (Bruttogewinn) so groß sein, dass die nicht zugerechneten Kosten gedeckt werden.
▣ Literatur:
J. Christmann Kosten- u. Leistungsrechnung. Einführung in die Grundlagen, bearb. v. u. H.-W. Witthoff. Wiesbaden 1994.
⃟ Olfert, K.: K. Ludwigshafen am Rhein 101996.
⃟ Zimmermann, G.: Grundzüge der K., 2 Bde. München u. a. 6 1996.
Bezogen auf den Sachumfang der verrechneten Kosten werden Voll-K. und Teil-K. unterschieden. Während bei der Voll-K. sämtl. Kosten auf die jeweiligen Bezugsgrößen (z. B. Kostenstellen, Kostenträger) verrechnet werden, berücksichtigt die Teil-K. nur die für den jeweiligen Zweck der K. relevanten Kosten. Eine Teil-K. ist z. B. die Deckungsbeitragsrechnung, bei der die Erlöse des Kostenträgers in die Betrachtung einbezogen werden: Die Differenz zw. dem zurechenbaren Erlös (z. B. Stückpreis) und den zurechenbaren Kosten (z. B. variable Stückkosten) des Kostenträgers bildet den Deckungsbeitrag. Damit ein Unternehmen keinen Verlust erleidet, müssen die Deckungsbeiträge (Bruttogewinn) so groß sein, dass die nicht zugerechneten Kosten gedeckt werden.
▣ Literatur:
J. Christmann Kosten- u. Leistungsrechnung. Einführung in die Grundlagen, bearb. v. u. H.-W. Witthoff. Wiesbaden 1994.
⃟ Olfert, K.: K. Ludwigshafen am Rhein 101996.
⃟ Zimmermann, G.: Grundzüge der K., 2 Bde. München u. a. 6 1996.