Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kostenmiete
Kostenmiete,im sozialen Wohnungsbau Höchstmiete für öffentlich geförderte und preisgebundene steuerbegünstigte Neubauwohnungen, die der tatsächl. Kostenentwicklung laufend angepasst wird (§ 8 Wohnungsbindungs-Ges.). Die K. wird durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der Basis der »Zweiten Berechnungs-VO« unter Einbeziehung von Kapital-, Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten ermittelt.
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